Zur Beantragung der THG Prämie für Ladepunkte müssen Aufzeichnungen über den entnommenen Ladestrom geführt werden. Es gibt keine konkreten Anforderungen, in welcher Art und Weise diese Aufzeichnungen zu erfolgen haben. Unverbindliche Beispielmethoden sind: Zählerablesung, Screenshot aus der Ladepunkt-App oder Fahrzeug-App, Dateiexport Ladesäulen-Backend, Auswertung der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage), Ermittlung über Fahr- und Ladeprofil etc. Auf Nachfrage müssen diese Aufzeichnungen vorgelegt werden können.