Kann ich mehrere Ladezeiträume angeben?

Sie können beliebig viele unterjährige Zeiträume ab dem 01.01.2022 angeben. Die Abstände spielen dabei keine Rolle. Der Ladezeitraum muss in der Vergangenheit liegen. Die Ladezeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 20.02. des Folgejahres angemeldet werden. Üblicherweise melden unsere Kunden ein bis zwei Ladezeiträume pro Jahr. Beispiel Ladezeitraum = 01.01.2022 bis 30.06.2022 // Abgegebener Ladestrom = 1.500 kWh.